Preisanpassungen 2024
Auch Quickline ist von der Mehrwertsteuererhöhung sowie der allgemeinen Teuerung und den dadurch steigenden Energie- und Betriebskosten betroffen. Hier finden Sie ergänzende Informationen zu den Preisanpassungen per 1. Mai 2024 in den Bereichen Internet, TV, Mobile und Festnetz.
Internet-Preisanpassungen
Die Preisanpassung betrifft vereinzelte Internet-Kunden, welche bereits per Brief informiert wurden. Hier finden Sie ergänzende Fragen und Antworten zum Thema.
Die Anpassung der Internetpreise betrifft ältere Internet-Abos sowie das aktuelle kleinste Internet-Abo S. Die Preise für die übrigen aktuellen Internet-, TV-, Mobile- und Festnetz-Abos bleiben unverändert. Falls Sie von einer Preisanpassung betroffen sind, haben Sie Ihre konkreten Änderungen bereits schriftlich erhalten.
Wir bieten verschiedene Internet-Abos an, die auf die unterschiedlichen Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnitten sind. Prüfen Sie einen Abo-Wechsel im Kundencenter oder kontaktieren Sie den Kundendienst um von uns beraten zu werden.
Ja. Kunden, die mit der Preisanpassung nicht einverstanden sind, haben das Recht, Ihren Vertrag zu kündigen. Bitte beachten Sie die Kündigungsfristen und Kündigungsbedingungen in Ihrem Vertrag. Sind Sie in einem Vertrag ohne Promotionsbedingungen, gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von drei Monaten auf Monatsende.
Das liegt daran, dass bei Ihnen die Digitalanschluss-Gebühr auf der Quickline-Rechnung abgezogen wird. Je nach Wohnsituation ist die Digitalanschluss-Gebühr im Quickline-Rechnungsbetrag inbegriffen oder sie wird vom lokalen Netzbetreiber bzw. über die Mietnebenkosten abgerechnet. Bei Abzug ist eine entsprechende Rabattposition auf der Rechnung abgedruckt. In einigen Fällen gibt es zwei Internet-Positionen auf der Rechnung, wobei die Summe daraus dem Betrag im Brief entspricht.
Anpassungen im Kabelfernsehen
Die Preisanpassung betrifft Kunden, welche mit einer Smartcard fernsehen und bereits per Brief informiert wurden. Hier finden Sie ergänzende Fragen und Antworten zum Thema.
Sie müssen grundsätzlich nichts tun, alle Dienste laufen wie gewohnt weiter.
Natürlich können Sie jederzeit auf Quickline TV mit TV-Box umsteigen. Die Quickline TV-Box mit Android-Betriebssystem eröffnet Ihnen Zugang zu einem einzigartigen TV-Erlebnis. Greifen Sie mit wenigen Klicks auf beliebte Apps wie Netflix, Youtube oder Playsuisse zu, geniessen Sie Sendungen in UHD-Qualität oder profitieren Sie von bis zu 7 Tagen Replay und 2000 Stunden Aufnahme.
Quickline TV mit TV-Box erhalten Sie bereits ab CHF 10.– monatlich, zusätzlich zu Quickline Internet. Mehr Infos zu Quickline TV
Ja. Kunden, die mit der Preisanpassung nicht einverstanden sind, haben das Recht, Ihren Vertrag zu kündigen. Bitte beachten Sie die Kündigungsfristen und Kündigungsbedingungen in Ihrem Vertrag. Sind Sie in einem Vertrag ohne Promotionsbedingungen, gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von drei Monaten auf Monatsende.
Anpassungen Mobile-Preise
Ausländische Mobilnetze: Für Gespräche in einzelne Netze wird ein Zuschlag von CHF 0.30/Min. verrechnet. Dies gilt für alle Länder, welche in den Zonendetails mit einem * versehen sind.
Häufig gestellte Fragen
Anpassungen Mobile-Preise
Anrufe aus der Schweiz ins Ausland (Zone 1)
bis zum 30.04.2024: CHF 0.10/Min.
ab dem 01.05.2024: CHF 0.20/Min.
Anrufe aus der Schweiz ins Ausland (Zone 2)
bis zum 30.04.2024: CHF 0.20/Min.
ab dem 01.05.2024: CHF 0.40/Min.
Abrechnungstakt
bis zum 30.04.2024: sekundengenau
ab dem 01.05.2024: minutengenau (ab 5 Sekunden)
Häufig gestellte Fragen
«Minutengenaue Abrechnung» beschreibt die Abrechnungsart für Anrufe, die im Minutenpreis abgerechnet werden. Die Abrechnungsart gilt für Anrufe aus der Schweiz ins Ausland und – abhängig von Ihrem Abo – auch innerhalb der Schweiz. Bei jedem Anruf werden die ersten 5 Sekunden weiterhin sekundengenau abgerechnet.
Beispiel: Eine Kundin mit Festnetz Basic tätigt einen Anruf innerhalb der Schweiz. Der Empfänger des Anrufs ist nicht erreichbar und die Sprachbox schaltet sich ein. Die Kundin hängt nach 2 Sekunden auf, da sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal versuchen möchte. Da bei jedem Anruf die ersten 5 Sekunden sekundengenau abgerechnet werden, belaufen sich die Kosten auf 1 Rappen. Würde der Empfänger den Anruf entgegennehmen und die Anrufdauer würde 3 Minuten und 5 Sekunden dauern, dann beliefen sich die Kosten auf 80 Rappen.
Anpassungen Festnetz-Preise
Ausländische Mobilnetze: Für Gespräche in einzelne Netze wird ein Zuschlag von CHF 0.30/Min. verrechnet. Dies gilt für alle Länder, welche in den Zonendetails mit einem * versehen sind.
Häufig gestellte Fragen
Anpassungen Festnetz-Preise
Anrufe aus der Schweiz ins Ausland (Zone 1)
bis zum 30.04.2024: CHF 0.10/Min.
ab dem 01.05.2024: CHF 0.20/Min.
Anrufe aus der Schweiz ins Ausland (Zone 2)
bis zum 30.04.2024: CHF 0.20/Min.
ab dem 01.05.2024: CHF 0.40/Min.
Abrechnungstakt
bis zum 30.04.2024: sekundengenau
ab dem 01.05.2024: minutengenau (ab 5 Sekunden)
Festnetz zu Festnetz Anrufe Schweiz
bis zum 30.04.2024: unterschiedliche Preise, abhängig vom Abo
ab dem 01.05.2024: CHF 0.20/Min.
Häufig gestellte Fragen
«Minutengenaue Abrechnung» beschreibt die Abrechnungsart für Anrufe, die im Minutenpreis abgerechnet werden. Die Abrechnungsart gilt für Anrufe aus der Schweiz ins Ausland und – abhängig von Ihrem Abo – auch innerhalb der Schweiz. Bei jedem Anruf werden die ersten 5 Sekunden weiterhin sekundengenau abgerechnet.
Beispiel: Eine Kundin mit Festnetz Basic tätigt einen Anruf innerhalb der Schweiz. Der Empfänger des Anrufs ist nicht erreichbar und die Sprachbox schaltet sich ein. Die Kundin hängt nach 2 Sekunden auf, da sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal versuchen möchte. Da bei jedem Anruf die ersten 5 Sekunden sekundengenau abgerechnet werden, belaufen sich die Kosten auf 1 Rappen. Würde der Empfänger den Anruf entgegennehmen und die Anrufdauer würde 3 Minuten und 5 Sekunden dauern, dann beliefen sich die Kosten auf 80 Rappen.
Haben Sie weitere Fragen?
Unser Kundendienst hilft Ihnen gerne weiter oder besuchen Sie einen Shop in Ihrer Nähe.