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Allgemeine Benutzungsrichtlinien und Datenschutz-Bestimmungen für Quickline TV Applikationen

1. Anwendungsbereich

 

1.1 Diese allgemeinen Benutzungsrichtlinien für den Empfang von Quickline TV Applikationen sind integrierter Bestandteil des zwischen der Kundin bzw. dem Kunden (der «Kunde») und dem Quickline Partner («Quickline-Partner») über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich von Quickline TV Applikationen («Quickline TV Applikationen») über das World Wide Web («Web») oder Applikationen «Apps» abgeschlossenen Abonnementsvertrages (der «Vertrag»).

1.2 Die vorliegenden Allgemeinen Benutzungsrichtlinien für den Empfang von Quickline TV Applikationen («Quickline TV Applikationen AGBs») ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») zwischen dem Kunden und dem Quickline-Partner

1.3 Die vorliegenden Benutzungsrichtlinien finden Anwendung, wenn die Applikation für die Dienstleistung bei Quickline AG, auf quickli.ch oder bei einem Drittanbieter bezogen wird (Bsp. iTunes App Store, Google Playstore, etc.).

1.4 Durch die Nutzung der Quickline TV Applikationen oder der Dienstleistung des Quickline-Partners gemäss Ziff. 2 akzeptiert der Kunde diese Benutzungsrichtlinien.

2. Leistung der Quickline AG

 

2.1 Der Quickline-Partner ermöglicht dem Kunden, über eine Applikation, welche auf das Mobiltelefon, auf einem Smart-TV oder ein anderes mobiles Gerät («Endgerät») heruntergeladen werden kann, den ortsunabhängigen Empfang von ausgewählten und vordefinierten Fernsehprogrammen als Streaming-Inhalt («Dienstleistung»). Mit der Bestellung einer Quickline TV Applikation akzeptiert der Kunde die jeweils geltenden Preise und Produktbedingungen gemäss Publikation auf der Webseite quickline.ch. Die Preise können vom Quickline-Partner jederzeit angepasst werden.

2.2 Der Umfang der Dienstleistung kann durch den Quickline-Partner jederzeit ausgebaut, eingeschränkt, verändert und teilweise oder ganz eingestellt werden. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Ausgestaltung und einen bestimmten Umfang der Dienstleistung. So ist beispielsweise die Einschränkung oder Änderung des Senderangebots oder der Einbezug von Werbung in das Produkt jederzeit und ohne Vorankündigung möglich.

3. Verpflichtungen des Kunden

 

3.1 Der Kunde ist für die Beschaffung, Einrichtung und Instandsetzung eines funktionstüchtigen Endgerätes verantwortlich, welches den vom Quickline-Partner kommunizierten Systemvoraussetzungen gemäss Ziff. 7 genügt..

3.2 Der Kunde hat die für den Bezug der Dienstleistung notwendige Applikation selbständig auf dem Endgerät zu installieren.

3.3 Der Kunde ist für die rechts- und vertragskonforme Nutzung der Dienstleistung (gemäss Ziff. 6) verantwortlich.

3.4 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die durch die Dienstleistung auf dem Endgerät abgespielten Inhalte nicht schutzbedürftigen Dritten (bspw. minderjährige Kinder) zugängig gemacht werden.

3.4 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die durch die Dienstleistung auf dem Endgerät abgespielten Inhalte nicht schutzbedürftigen Dritten (bspw. minderjährige Kinder) zugängig gemacht werden.

3.5 Der Kunde und die von ihm Berechtigten haben nach erfolgter Nutzung der Quickline TV Applikation die Pflicht, die Dienstleistungen des Quickline-Partners gemäss dem vorgeschriebenen Verfahren zu verlassen und namentlich auf «Logout», «Abmelden» oder «Exit» zu klicken und den benutzten Browser resp. die benutzte Oberfläche zu schliessen, damit Dritten der Zugang zum Konto des Kunden verwehrt bleibt. Der Kunde und die von ihm berechtigen Personen können, wenn die Quickline TV Applikation diese Funktion unterstützt, die Nutzungsprofile mit einem PIN schützen. Der Kunde und die von ihm Berechtigten sind für die sichere Aufbewahrung der entsprechenden PIN-Codes selbst verantwortlich. Die Risiken aus einer missbräuchlichen PIN-Verwendung und entstandener Schäden liegt beim Kunden. Der Quickline-Partner übernimmt keine Folgeschäden aus missbräuchlicher Nutzung der PIN-Codes.

4. Gebühren/Kosten

 

4.1 Wenn nichts anderes definiert, gemäss Publikation der geltenden Preisenund Produktbedingungen auf der Webseite quickline.ch, ist sowohl der Download der Quickline TV Applikationen als auch die Nutzung der Dienstleistung für die Kunden der Quickline-Partner grundsätzlich kostenlos (vorbehalten sind die Verbindungsgebühren gemäss Ziffer 4.3). Der Quickline-Partner behält sich das Recht vor, die Applikation auch kostenpflichtig anzubieten.

4.2 Mit der Nutzung der Applikation können Dienste mit Einzelabruf (Filmangebot, Live Events oder zeitliche Zugänge zu Pay-TVAngeboten) bezogen werden, welche variieren können. Massgebend sind die jeweils publizierten Preise vom Quickline-Partner auf quickline.ch. Sie sind vor Bezug des entsprechenden Dienstes mit Einzelabruf angegeben.

4.3 Bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung können Verbindungsgebühren für die Nutzung des mobilen Datenverkehrs (inklusive Roaming-Gebühren) anfallen. Dem Kunden werden diese Verbindungsgebühren im Rahmen seines Abonnementsvertrages bei seinem Mobilfunkanbieter in Rechnung gestellt.

4.4 Der Kunde ist sich bewusst, dass Streaming oder Download von jeglichen Inhalten (z.B. Fernsehprogramme, Radiosendungen oder Filme) erheblichen Datenverkehr und je nach Abonnement und gewähltem Netzanbieter erhebliche Verbindungsgebühren verursachen kann.

4.5 Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Quickline-Partners, werden für Applikationsprodukte zur Zahlung der laufenden monatlichen oder durch Einzelabruf entstandenen Kosten auch Kreditkarten akzeptiert, gemäss den auf quickline.ch publizierten Produktbedingungen. Der Zahlungseinzug erfolgt in der Regel durch den jeweils für den Bezahlvorgang beauftragten Dienstleister. Soweit der beauftragte Dienstleister im Einzelfall eigene allgemeine Geschäftsbedingungen einbezieht, gelten diese für die Zahlungsabwicklung ausschliesslich. Gegenfalls muss der Kunde über ein Nutzerkonto bei dem Dienstleister verfügen. Können Entgelte nicht eingezogen werden, trägt der Kunde alle dadurch entstehenden Kosten, soweit er das die Kosten veranlassende Ereignis zu vertreten hat. Quickline können dem Nutzer Rechnungen per E-Mail übersenden. Sofern der Kunde Entgelte nicht entrichtet oder geleistete Zahlungen rückbelastet werden, ist der Quickline-Partner berechtigt, den Zugriff auf einzelne oder alle Dienste per sofort ohne Ankündigung zu sperren.

5. Gewährleistung

 

5.1 Der Quickline-Partner ist bemüht, eine hohe Verfügbarkeit der Dienstleistung sicherzustellen.

5.2 Die Dienstleistung ist insbesondere von der Qualität der Funkversorgung abhängig. In jedem Fall kann der Quickline-Partner keine Gewährleistung für ein störungsfreies Funktionieren der Dienstleistung bieten. Der Quickline-Partner kann für Störungen, Einschränkungen, Unterbrüche (jeweils unabhängig von deren Intensität und Dauer), für Drittschädigungen sowie für Sicherheitsmängel bei der Übertragung nicht verantwortlich gemacht werden und bietet keine Gewähr dafür, dass die Dienstleistung jederzeit in vollem Umfang durch den Kunden bezogen werden kann.

5.3 Der Quickline-Partner ist nicht verantwortlich für die zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen. Er kann insbesondere nicht für deren Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit haftbar gemacht werden.

6. Rechts- und Vertragskonforme Benutzung

 

6.1 Die durch die Dienstleistung des Quickline-Partners zur Verfügung gestellten Inhalte können teilweise oder ganz immaterialgüterrechtlich geschützt sein. Die Dienstleistung ist deshalb nur für den privaten Gebrauch vorgesehen und darf weder kommerziell noch gewerblich genutzt werden. Die öffentliche Verbreitung oder Aufführung, der Verleih oder das Mitschneiden von Inhalten sowie die Weitergabe des Loginsist in jedem Fall untersagt. Das Nichteinhalten dieser Benutzerbedingung kann zur Sperrung der Dienstleistung führen. Darüber hinausgehender Schadenersatz wird ausdrücklich vorbehalten.

6.2 Der Quickline-Partner behält sich jederzeit das Recht vor, bei erheblicher Abweichung der Nutzung vom privaten Gebrauch (insbesondere gewerbliche oder geschäftliche Nutzung, öffentliche Vorführung, etc.) oder bei Anzeichen hierzu, die Dienstleistung einzustellen oder andere geeignete Massnahmen zu ergreifen.

7. Systemvoraussetzungen

 

7.1 Die Systemvoraussetzungen für die Dienstleistung sind online auf der Website quickline.ch abrufbar. Der Quickline-Partner behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Dienstleistung (oder gewisse Funktionen/ Teile davon) von Systemvoraussetzungen abhängig zu machen. Deshalb ist es möglich, dass die Dienstleistung nicht für alle Endgeräte verfügbar ist (abhängig vom Endgerät und/oder spezifischen Systemanforderungen von Teilen der Dienstleitung).

7.2 Der Quickline-Partner behält sich vor, die Systemvoraussetzungen für den Empfang der Dienstleistung jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Der Kunde kann aus Änderungen der Systemvoraussetzungen zu keinem Zeitpunkt Ansprüche ableiten.

8. Immaterialgüterrechte

 

8.1 Die dem Kunden zur Verfügung gestellte Software ist urheber- rechtlich geschützt. Sämtliche Rechte an der Software verbleiben jederzeit vollumfänglich bei der Quickline AG oder bei deren Lieferanten. Der Quickline-Partner gewährt dem Kunden für die Dauer des Vertrages eine eingeschränkte, nicht ausschliessliche, widerrufbare, unübertragbare, d.h. nicht unterlizenzierbare Lizenz für die Nutzung der Quickline TV Applikationen. Der Kunde darf die lizenzierte Software nicht vervielfältigen, modifizieren, adaptieren, übersetzen, mittels Reverse Engineering rekonstruieren, dekompilieren oder sonst wie verändern.

9. Haftung

 

9.1 Der Quickline-Partner verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur sorgfältigen Erbringung der Leistungen gemäss den Quickline-Partner AGBs und diesen Quickline TV Applikationen Benutzungsrichtlinien.

9.2 Bei Vertragsverletzungen haftet der Quickline-Partner für den nachgewiesenen Schaden, sofern sie nicht beweist, dass ihn kein Verschulden triff. Bei Vertragsverletzungen haftet die Quickline AG nur für absichtlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen. Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Quickline-Partner nicht für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste. Sie haftet auch nicht für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung ihrer Dienstleistungen. Der Quickline-Partner haftet nicht, wenn die Erbringung der Leistung aufgrund höherer Gewalt zeitweise unterbrochen, ganz oder teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse von besonderer Intensität (Lawinen, Überschwemmungen, Sturm usw.), kriegerische Ereignisse, Streik, unvorhergesehene behördliche Restriktionen, Stromausfall, Virenbefall usw. In keinem fall haftet der Quickline-Partner, wenn die Dienstleistung dem Kunden unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird.

9.3 Der Quickline-Partner haftet weiter nicht für Störungen, Datenverlust oder anderweitige Funktionsbeeinträchtigungen des Endgerätes, welche durch die Installation oder den Betrieb der Applikation resp. durch den Bezug der Dienstleistung auf dem Endgerät hervorgerufen werden.

9.4 Der Quickline-Partner empfiehlt ausdrücklich, vor der Installation der Applikation eine Sicherung der eigenen Daten durchzuführen.

10. Datenschutz

 

10.1 Der Quickline-Partner speichert und bearbeitet Daten in Übereinstimmung mit geltendem Recht, insbesondere dem Datenschutzund Fernmelderecht. Datenspeicherung und -bearbeitung erfolgen soweit dies für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist (Bsp. Kundenservice, Identifikation des Kunden, zur Verrechnung, Qualität der Dienstleistung, Sicherheit, etc.). Der Quickline-Partner behandelt diese Kundendaten vertraulich und hält das geltende Recht, insbesondere die geltenden Bestimmungen des Fernmelde- und Datenschutzrechts, ein.

10.2 Der Kunde erteilt hiermit seine Zustimmung zur Bearbeitung und Abspeicherung der Kundendaten und Daten aus seiner Nutzung.

10.3 Der Quickline-Partner betreibt sichere Datennetze und unternimmt Vorkehrungen, um die Kundendaten vor Verlust, Manipulation oder unberechtigtem Zugriff zu sichern. Eine Haftung für solche unerwünschten Ereignisse übernehmen.

11. Werbung

 

11.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass ihm bei der Inanspruchnahme der Quickline TV Applikationen zielgerichtete Werbung gestützt auf sein Nutzungsverhalten wie folgt geschaltet werden kann: der Quickline-Partner sammelt die Daten der Kunden aus der Nutzung der Quickline TV Applikationen und kann diese in einer Datenbank im In- oder Ausland speichern. Diese Daten werden zur Erstellung von Benutzungsprofilen der Kunden verwendet. Aufgrund dieser Benutzungsprofile kann vom Quickline-Partner den Kunden Programmempfehlungen oder Werbung für Produkte vom Quickline-Partner oder Dritten zukommen lassen. Der Kunde hat somit die Erhebung seiner Nutzungsdaten bei der Inanspruchnahme der Quickline TV Applikationen zu dulden und stimmt der Auslieferung von Werbung mit Nutzung der Quickline TV Applikationen ausdrücklich zu.

12. Vertragsdauer und Vertragsänderung

 

12.1 Die gelten für den Zeitraum, in welchem die Dienstleistung vom Kunden bezogen wird und/oder die Applikation auf dem Endgerät des Kunden installiert ist.

12.2 Der Kunde erteilt hiermit seine Zustimmung zur Bearbeitung und Abspeicherung der Kundendaten und Daten aus seiner Nutzung.

13. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

 

13.1 Das Vertragsverhältnis der Parteien unterliegt ausschliesslich schweizerischem Recht. Es gelten ausschliesslich die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarten Gerichtsstände.

 

Stand: Februar 2022