Icon Cookie

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein möglichst gutes Online-Erlebnis zu bieten. Mehr Infos: Datenschutz

Was muss ich bei der Kündigung bei meinem bisherigen Mobile-Anbieter (z.B. Swisscom, Sunrise oder Salt) beachten?

Wir empfehlen Ihnen generell, sich früh über die Kündigungsbedingungen bei Ihrem bisherigen Mobile-Anbieter zu informieren. Als Übersicht listen wir die grundsätzlichen Vertragsbedingungen von einigen ausgesuchten Mobile-Anbietern auf. Die Informationen werden regelmässig aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass diese Angaben ohne Gewähr sind.


SwisscomDie Mindestvertragsdauer eines Mobile-Abos beträgt (sofern nicht anders angegeben) 12 Monate. Falls Sie Ihr Mobile-Abo innerhalb der ersten 12 Monate nach Vertragsabschluss oder Vertragsverlängerung kündigen möchten, werden die restlichen Monatsgebühren bis zum Ablauf der Vertragsdauer in Rechnung gestellt. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer gilt eine Kündigungsfrist von 2 Monaten.


Salt: Die Mindestvertragsdauer bei Salt beträgt in der Regel 12 Monate für Mobile-Abos. Bei einigen Promotionen kann auch eine längere Mindestvertragsdauer von 24 Monaten gelten. Die genauen Angaben finden Sie in Ihrem bisherigen Mobile-Vertrag. Für die Kündigung muss normalerweise die Kündigungsfrist von 60 Tagen eingehalten werden. Im Falle einer Kündigung während der Mindestvertragsdauer kann Salt die ausstehenden Gebühren in Rechnung stellen. 


Sunrise: Für die Mobile-Abos Sunrise Freedom und We Mobile existieren grundsätzlich keine Mindestlaufzeiten. Wurden die Mobile-Abos allerdings im Rahmen einer Promotion erworben, kann eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten gelten. Mobile-Verträge können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten gekündigt werden.