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Warum GT 12 und die Branchenvereinbarung?

Die TV-Sender störten sich schon länger daran, dass die Zuschauer in der Schweiz die Werbung überspulen können. Dadurch verdienen die TV-Sender weniger an den Werbeausstrahlungen. Die Forderung war: falls das Überspulen möglich ist, soll es entsprechend entschädigt werden. Die auf dem GT12 basierende Branchenvereinbarung regelt die technische und administrative Umsetzung.

Die TV-Sender und TV-Verbreiter haben sich darin auf den sogenannten «Gemeinsamen Tarif 12 (GT 12)» geeinigt: Dieser sieht vor, bei gleichen Kosten eine verkürzte Replay-Werbung zu zeigen und gegen einen Premium-Aufschlag Werbung überspringen zu können.